Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Elektro Klitz e.K. (im Folgenden „Auftragnehmer“)


§ 1 Geltungsbereich:


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers gegenüber seinen Kunden.


2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Unternehmern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.



§ 2 Angebot, Kostenvoranschlag und Vertragsschluss:


1. Kostenvoranschläge und Angebote des Auftragnehmers sind für den Kunden kostenlos, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


2. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Erstellungsdatum gültig.


3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen (z. B. Kostenvoranschläge) behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.


4. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der beauftragten Leistung zustande.



§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen:


1. Für Verbraucher verstehen sich alle angegebenen Preise als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Unternehmer werden die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.


2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen (insbesondere bei größerem Materialeinkauf). Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, für bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Leistungsteile oder für eigens beschaffte Bauteile angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.


3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung und Abnahme ohne Abzug zur Zahlung fällig.


4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens sowie der kaufmännischen Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) vor.



§ 4 Ausführung der Leistungen und Mitwirkungspflichten:


1. Der Auftragnehmer führt alle Elektroinstallations- und Reparaturarbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik (insbesondere VDE-Richtlinien) aus.


2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausführung der Arbeiten ungehindert beginnen und durchgeführt werden kann.


3. Die zur Leistungsausführung erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser) werden vom Kunden am Ausführungsort unentgeltlich zur Verfügung gestellt.


4. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streik) oder aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfristen angemessen.



§ 5 Abnahme und Gefahrübergang:


1. Nach Fertigstellung der handwerklichen Leistung (Werkvertrag) ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.


2. Mit der Unterzeichnung des Arbeits- oder Montageberichtes durch den Kunden (oder einen von ihm Bevollmächtigten) gelten die darin aufgeführten Arbeiten als vertragsgemäß erbracht und formell abgenommen.


3. Mit dieser Abnahme wird die damit verbundene Rechnung in voller Höhe fällig (ausgenommen sind vorab schriftlich vereinbarte Skonti oder sonstige Sondervereinbarungen).


4. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde das Werk nach Fertigstellung in Gebrauch nimmt (z. B. Anlage einschaltet) oder innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Abnahme nicht unter Angabe von Mängeln verweigert. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.



§ 6 Gewährleistung (Mängelhaftung):


1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen: 2 Jahre ab Abnahme bei Reparaturen und Installationen; 5 Jahre bei Bauwerken oder Sachen, die üblicherweise für ein Bauwerk verwendet werden (z. B. fest verbundene Hauselektrik).


2. Für Unternehmer wird die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen auf 1 Jahr beschränkt. Bei Bauwerken bleibt es bei der gesetzlichen Frist von 5 Jahren.


3. Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.


4. Verschleißteile, Leuchtmittel (sofern nicht anders garantiert) sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe Dritter sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.



§ 7 Eigentumsvorbehalt:


1. Gelieferte und ggf. eingebaute Materialien (z. B. Schalter, Kabel, Anlagen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.


2. Gegenüber Unternehmern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.



§ 8 Haftung:


1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.


2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.



§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher:


Schließt ein Verbraucher den Vertrag mit dem Auftragnehmer außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. direkt beim Kunden zu Hause) oder über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail) ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind auf unserer Website verfügbar unter: 

www.elektro-klitz.de/widerrufsbelehrung


Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig geleistet hat und der Kunde zu Beginn der Leistungserbringung seine ausdrückliche Zustimmung gegeben sowie seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat (z. B. durch Unterschrift auf dem Arbeitsschein). In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung der erbrachten Leistungen verpflichtet.



§ 10 Schlussbestimmungen:


1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Hannover).


3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.


Stand: April 2025     Elektro Klitz e.K., Am Lindener Hafen 75, 30453 Hannover